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Die Schweigepflicht ist in der ärztlichen und insbesondere in der psychotherapeutischen/hypnotherapeutischen Arbeit unantastbar (siehe auch „Hippokratischer Eid“). Ich werde mich ausdrücklich an mein Schweigepflichtsgebot halten, da ein Beziehungsaufbau und ein offenes Gespräch gar nicht möglich wären, insbesondere wenn es um schambesetzte und intime Fragestellung geht.
Ein kurzes Wort noch zur Schweigepflicht in Gruppen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Schweigepflicht zu allem Gesagten in einer Gruppe zu wahren. Ein nicht Beachten dieses Gebotes kann zum Gruppenausschluss und sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Eine Schweigepflicht zu verletzen, heisst letztendlich die Person zu verletzen und das würde gegen meine gesamte Denk- Arbeitsweise und Philosophie gehen.
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